Ab 2023 können Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung mehr Ausgaben fürs Arbeiten im Homeoffice geltend machen – auch ohne eigenes Arbeitszimmer.
Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und leicht erhöht.
Ab 2023 gilt: Pro Tag sechs Euro - bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 1.260 Euro, das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.
Für 2020 - 2022 gilt: Fünf Euro pro Tag an 120 Tagen pro Jahr – maximal also 600 Euro jährlich.
Die Pauschale dürfen Sie in Anspruch nehmen, auch wenn Sie über kein Arbeitszimmer verfügen. Und auch, wenn für Sie als Arbeitnehmer*in ein Arbeitsplatz im Büro bereit steht und Sie trotzdem im Homeoffice arbeiten. Es ist keine Bescheinigung des Arbeitgebenden nötig.
Bitte beachten Sie: An den Homeoffice-Tagen dürfen Sie dann (logischerweise) keine Entfernungspauschalen für den Arbeitsweg ansetzen.