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Ab diesem Jahr höhere Homeoffice-Pauschale

Frau im Homeoffice

Foto: Pixabay

Ab 2023 können Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung mehr Ausgaben fürs Arbeiten im Homeoffice geltend machen – auch ohne eigenes Arbeitszimmer.

Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und leicht erhöht.

Ab 2023 gilt: Pro Tag sechs Euro - bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 1.260 Euro, das entspricht 210 Tagen im Homeoffice.

Für 2020 - 2022 gilt: Fünf Euro pro Tag an 120 Tagen pro Jahr – maximal also 600 Euro jährlich.

Die Pauschale dürfen Sie in Anspruch nehmen, auch wenn Sie über kein Arbeitszimmer verfügen. Und auch, wenn für Sie als Arbeitnehmer*in ein Arbeitsplatz im Büro bereit steht und Sie trotzdem im Homeoffice arbeiten. Es ist keine Bescheinigung des Arbeitgebenden nötig.

Bitte beachten Sie: An den Homeoffice-Tagen dürfen Sie dann (logischerweise) keine Entfernungspauschalen für den Arbeitsweg ansetzen.