Neue EU-Regeln für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone
Die neuen Ökodesign-Anforderungen für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone regeln erstmals deren Reparierbarkeit und schreiben die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vor. Die Regeln gelten nach einer Übergangszeit von fast zwei Jahren. Hersteller müssen dann Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie zum Beispiel Displays und Akkus, für sieben Jahre zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus sollen die Geräte künftig so gestaltet werden, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Dadurch wird die Reparatur und die Wiederverwendung von gebrauchten Geräten erleichtert und das Recycling gestärkt. Zusätzlich sollen die Hersteller Software-Updates für fünf Jahre zur Verfügung stellen.
Außerdem wird es ab 2025 ein EU-Energielabel für Smartphones und Tablets geben
Das Label stellt ein Werkzeug-Icon dar und zeigt den Reparierbarkeits-Index eines Geräts. Die Herstellerfirmen von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Für die Einstufung in die Skala sind unter anderem die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Dauer des Bereitstellens von Softwareupdates relevant sein.