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Jobcenter übernehmen die Kosten für digitale Endgeräte

Tablet auf einem Schultisch

Foto: DarkmoonArt_de - Pixabay

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat klargestellt, dass während der Corona-Pandemie auch Jobcenter die Kosten für digitale Endgeräte zur Nutzung für den Schulunterricht übernehmen können (sog. Mehrbedarf).

Wenn Sie selbst und/oder Ihr Kind bzw. Ihre Kinder Leistungen vom Jobcenter erhalten, dann ist die Kostenübernahme für einen Computer, ein Tablet und Laptop oder für einen Drucker möglich. Wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass Sie / Ihr(e) Kind(er)

  • von der Schule noch kein digitales Endgerät erhalten haben;
  • über keinen Drucker im Haushalt verfügen;
  • das digitale Endgerät zwingend für das „Homeschooling“ benötigen (die Schule muss das bestätigen!);
  • unter 25 Jahre alt sind.

 

Wenn Sie die zuvor aufgeführten Bedingungen alle erfüllen, können Sie in Ihrem Jobcenter einen Antrag stellen. Dies ist auch rückwirkend ab 1. Januar 2021 möglich, falls Sie bereits in diesem Jahr ein Gerät angeschafft haben. Im Regelfall kann das Jobcenter insgesamt bis zu 350,- Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör übernehmen.

Dies gilt im Übrigen auch für Schüler*innen und Teilnehmer*innen von z. B. berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Vorbereitungskursen auf die Nicht-Schülerprüfung, Qualifizierungen für Ausbildung/Arbeit in Vollzeit oder in Berufsschulen, und zwar auch, wenn eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Website und dem Info-Flyer (PDF-Dokument) des Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Auf der Rückseite des Flyers finden Sie das Formular, auf dem die Schulen den Bedarf für die Geräte für Ihre Antragstellung bestätigen müssen.