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KI-Kompetenz ist Pflicht: Unternehmen müssen Beschäftigte schulen

Die europäische KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet Unternehmen zur Förderung von KI-Kompetenz.

Bild: KI-erstellt (ChatGPT), 28.07.2026

Was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer*innen, und warum lohnt es sich, jetzt KI-Kompetenzen aufzubauen?

Viele Beschäftigte wissen es nicht: Bereits seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung (AI Act) Unternehmen dazu, beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Die Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und betrifft grundsätzlich alle Organisationen, die KI-Systeme einsetzen. Anbieter und Betreiber müssen nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal bei der Nutzung und dem Betrieb von KI über ausreichende Kenntnisse verfügt.

Dabei geht es nicht darum, dass alle Beschäftigten programmieren lernen müssen. Vielmehr sollen Mitarbeitende verstehen, wie KI-Systeme funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken entstehen können – etwa durch fehlerhafte Ergebnisse, Verzerrungen (Bias) oder Datenschutzprobleme.

Welche Kenntnisse erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einsatzbereich ab. Wer ChatGPT gelegentlich für die Texterstellung nutzt, braucht in der Regel Grundlagenwissen zu Funktionsweise, typischen Fehlern und Datenschutz-Basics. Wer KI dagegen regelmäßig in Fachabteilungen einsetzt oder gar bei Bewerbungsverfahren, in der Personalentwicklung oder bei anderen Entscheidungen mit Auswirkungen auf Menschen, braucht deutlich vertiefteres Wissen – solche Anwendungen können sogar als Hochrisiko-Einsatz gelten und zusätzliche Pflichten auslösen.

Was sich gerade ändert – und was für Beschäftigte trotzdem bleibt

Im Rahmen des sogenannten "Digital Omnibus" wurde am 7. Mai 2026 eine politische Einigung erzielt, die Artikel 4 abschwächt. Aus der harten Pflicht von Unternehmen, für KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen, soll formal eine Aufgabe von EU-Kommission und Mitgliedstaaten werden, solche Kompetenz zu “fördern”. Rechtskräftig wird diese Änderung aber erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt, die vor dem 2. August 2026 erwartet wird. Parallel dazu beginnt ab genau diesem Datum – dem 2. August 2026 – die behördliche Marktüberwachung für den AI Act.

Für Beschäftigte heißt das: Die Grundverantwortung von Unternehmen, in KI-Kompetenz zu investieren, verschwindet nicht, auch wenn sie rechtlich weicher formuliert wird. Und ein praktisches Argument bleibt ohnehin bestehen: Unternehmen, die jetzt schon dokumentiert Schulungen anbieten, stehen im Ernstfall – etwa bei Haftungsfragen nach einer fehlerhaften KI-Entscheidung – deutlich besser da als solche ohne Nachweis. Es lohnt sich also für Arbeitgeber*innen weiterhin, in Weiterbildung zu investieren, und für Beschäftigte, das aktiv einzufordern.

Die Chance für Beschäftigte

Für Beschäftigte eröffnet die neue Regelung eine Chance: KI-Weiterbildung ist nicht mehr nur eine freiwillige Zusatzqualifikation, sondern wird zunehmend Teil der beruflichen Weiterbildung im Unternehmen. Wer bislang keine Schulungsangebote erhält, sollte das Gespräch mit Arbeitgeber*innen oder dem Personal- oder Betriebsrat suchen – mit Verweis auf Artikel 4 als Argumentationsgrundlage.

Falls das Unternehmen noch keine Angebote macht, lohnt es sich, die eigene KI-Kompetenz selbst in die Hand zu nehmen. Es gibt einige kostenlose Einstiegsmöglichkeiten (s.u.). Wer sich hier proaktiv weiterbildet, verbessert nicht nur die eigene Position im Betrieb, sondern auch am Arbeitsmarkt insgesamt – KI-Kompetenz wird zunehmend als eigenständige Qualifikation in Stellenanzeigen erwartet.

Link: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/faqs/ai-literacy-questions-answers