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Neue EU-Regeln: Ab sofort müssen KI-Inhalte gekennzeichnet sein

Seit dem 2. August müssen KI-Bilder, -Videos und -Texte in der EU gekennzeichnet werden. Was das für Unternehmen und Privatpersonen bedeutet.

KI-erstellt (ChatGPT), 04.08.2026

Für mehr Transparenz im Netz

Wen betrifft das?

Die Pflicht gilt für Bilder, Videos und Texte, die zu beruflichen Zwecken genutzt werden – etwa in der Werbung, in Beiträgen professioneller Influencer*innen auf Instagram und TikTok, auf Nachrichtenseiten oder bei KI-generierten Antworten in der Google-Suche. Auch Chatbots müssen künftig offenlegen, dass Nutzer*innen mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren.

Eine Ausnahme gilt für Inhalte, die eine breite Öffentlichkeit informieren sollen, etwa behördliche Mitteilungen oder journalistische Beiträge. Diese müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn kein Mensch den Inhalt inhaltlich geprüft hat. Eine bloße Rechtschreibkontrolle genügt dafür nicht – erforderlich ist eine tatsächliche Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit.

Kein einheitliches Symbol

Ein verbindliches Kennzeichen für KI-Inhalte existiert nicht. Die EU-Kommission hat lediglich Beispielsymbole veröffentlicht; Unternehmen können eigene Labels verwenden. Eine zusätzliche technische Kennzeichnung, etwa in Form Wasserzeichen, ist perspektivisch vorgesehen.

Sprachliche Kennzeichnung

Die von der EU-Kommission vorgestellten Beispielsymbole verwenden die englische Abkürzung "AI". Die deutsche Bezeichnung "KI" bleibt jedoch weiterhin zulässig, da keine bestimmte Sprache vorgeschrieben ist – maßgeblich ist allein, dass die Kennzeichnung klar und verständlich erfolgt.

Regelung für Privatpersonen

Wer privat ein Bild mithilfe von KI bearbeitet und veröffentlicht, ist von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen; sie gilt ausschließlich für Unternehmen und berufliche Nutzung. Auch bei künstlerischen, satirischen oder erkennbar fiktionalen Inhalten – etwa einem Drachen über der Berliner Skyline – genügt ein unauffälliger Hinweis, um das Werk nicht zu beeinträchtigen.

Sanktionen bei Verstößen

Formal drohen erhebliche Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. In der Praxis dürfte für Unternehmen jedoch ein anderes Risiko zunächst relevanter sein: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können als unlauterer Vorteil gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern gewertet werden – ein klassischer Ansatzpunkt für Abmahnungen durch die Konkurrenz oder Verbände. Wie die Vorschriften im Detail auszulegen sind, dürfte sich erst durch künftige Gerichtsentscheidungen und die Praxis der Aufsichtsbehörden klären. Bereits veröffentlichte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden, es sei denn, sie werden ab dem Stichtag erneut veröffentlicht oder wesentlich verändert.

Praxisbeispiel LinkedIn-Profilbild

Wie unscharf die neuen Regeln in der praktischen Anwendung bleiben, zeigt ein naheliegendes Beispiel: Muss ein KI-optimiertes Profilbild auf LinkedIn gekennzeichnet werden? Da LinkedIn beruflichen Zwecken dient, greift die Ausnahme für private Nutzung hier voraussichtlich nicht. Ob das Bild als kennzeichnungspflichtiger "Deepfake" gilt, hängt vom Umfang der Bearbeitung ab – ein Kriterium, das bislang nicht abschließend geklärt ist. Geringfügige Retuschen wie Hautglättung dürften unkritisch sein, während eine deutliche Veränderung des Erscheinungsbilds oder ein vollständig neu generierter Hintergrund als kennzeichnungspflichtig gelten könnten. Rechtsexpert*innen empfehlen daher, im Zweifel freiwillig anzugeben, dass dieses mithilfe von KI erstellt wurde.

Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz wir hier erläutert: https://artificialintelligenceact.eu/de/