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Schutz von persönlichen Daten bei Bewerbungen

Bei Bewerbungen geben Sie nicht nur Ihre Adresse und Telefonnummer an, sondern auch jede Menge persönlicher Informationen. Was passiert mit Ihren Daten nach Bewerbungsschluss? - Die Rechtssprechung sieht vor, dass die Unterlagen entweder zurück gegeben werden oder im Falle einer Online- bzw. eMail-Bewerbung gelöscht werden müssen. Und das spätestens zwei Monate nach der Ablehnung.

Dabei ist die zweimonatige Aufbewahrungszeit für die Unternehmen sinnvoll. Sie sollen nämlich die Möglichkeit haben, sich gegen eventuelle Vorwürfe wehren zu können, wenn eine Bewerberin einen Verstoß gegen das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bemängelt.

Einen längere Aufbewahrung von Daten in einem Datenpool (für evtl. später frei werdende Stellen) ist nur dann erlaubt, wenn Sie als Bewerberin ausdrücklich zustimmen. Bewerben Sie sich über eine  Personalvermittlungsfirma oder ein Zeitarbeitsunternehmen wird das die übliche Praxis sein.