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Digitales Erbe - nur wenige kümmern sich

Laptop

Bild: Pixabay

Laut einer repräsentativen Erhebung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom haben nur 13 Prozent der Internetnutzer*innen ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt. Interessanterweise beklagen 60 Prozent, dass sie zu wenig Informationen haben, um ihren digitalen Nachlass zu regeln.

Wie regeln Sie Ihren digitalen Nachlass?

Im Grunde geht es um die gleichen Arbeitsschritte wie beim Anlegen eines Passwort-Safes und genau dieser kann auch das Ergebnis sein. Nur dass Sie den Aufbewahrungsort Ihres Passwort-Safes (Cloud, USB-Stick, Festplatte Ihres Rechners) und das Meta-Passwort, um den Safe aufzuschließen einer Vertrauensperson mitteilen. Wie Sie einen Passwort-Safe anlegen, haben wir bereits mehrfach beschrieben (siehe verknüpfte Beiträge).

Das sollten Sie wissen:

  1. Wenn Sie es testamentarisch oder per Vollmacht nicht anders regeln, werden alle ihre Gegenstände, also auch Ihr Computer, Ihr Smartphone und Ihre lokalen Speichermedien an Ihre Erb*innen vererbt. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 beinhaltet dies auch den Zugänge und Accounts etwa zu sozialen Medien. Damit dürfen die Erb*innen Ihre gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie das festlegen.
  2. Es werden nicht nur Sachwerte, sondern auch laufende Verträge - zum Beispiel kostenpflichtige Dienste wie etwa ein Streaming-Abo bei Spotify oder Netflix vererbt. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern gelten im Todesfall Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation schützt zugleich das Fernmeldegeheimnis die Rechte Ihrer ehemaligen Kommunikationspartner*innen. Sie können zu Lebzeiten regeln, ob Ihre Erb*innen im Todesfall Zugriff auf die Accounts erhalten dürfen.
  3. Online-Profile: Einige Anbieter von sozialen Netzwerken lassen sich eine Sterbeurkunde vorlegen. Bei Facebook ist möglich, zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu bestimmen. Beantragt werden kann, das Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. Beim beruflichen Netzwerk XING wird das Profil deaktiviert, wenn der Anbieter vom Tod eines Mitglieds erfährt.

 

Mehr Informationen und auch Checklisten und Vorlagen für Vollmachten gibt es bei der Verbraucherzentrale.